Die international ausgerichtete und transdisziplinär arbeitende Weißensee Kunsthochschule Berlin vereint profilierte Kunst- und Designstudiengänge auf einem Campus. Den Ideen und der Lehre des Bauhauses verpflichtet, zeichnet sich die Hochschule durch das gemeinsame künstlerisch-gestalterische Grundlagenjahr für alle Fachrichtungen sowie hervorragende Arbeitsbedingungen in über 20 Werkstätten und Laboren aus. Mit ihrer zukunftsorientierten Lehre und Forschung bietet die Weißensee Kunsthochschule Berlin ihren rund 850 Studierenden ein exzellentes, praxisnahes Studium.
Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen tragen Studierende, Lehrende und Alumni der Hochschule mit ihren Projekten, Forschungsvorhaben und Kooperationen sowie einer Vielzahl an Veranstaltungen zur Entwicklung der Kunst- und Kulturlandschaft bei und gestalten relevante aktuelle Diskurse aktiv mit.
Ab Wintersemester 2027/28 ist die wissenschaftlich-künstlerische Professur Anatomie/Morphologie mit deutlich überwiegender wissenschaftlicher Lehrtätigkeit und einer Lehrverpflichtung von 12 LVS unbefristet zu besetzen.
Gesucht wird eine naturwissenschaftlich oder technisch ausgerichtete sowie künstlerisch- und gestaltungsorientierte Persönlichkeit mit großem Enthusiasmus für die Vermittlung von Lehrinhalten an Studierende des 1. und 2. Semesters. In ihrer Praxis und Forschung greifen Sie unter Einbeziehung eines ganzheitlich aufgefassten Körper-Begriffs, der über den menschlichen Körper hinausgeht und alle biologischen Formen einschließt, aktuelle gestalterische und gesellschaftliche Entwicklungen auf.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Weitere Sprachkenntnisse (Englisch u.a.) sind wünschenswert.
Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 100 BerlHG (siehe Merkblatt unter: https://kh-berlin.de/bewerbung/stellenangebote).
Erwartet wird:
· abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium
· Promotion in einem relevanten Fachgebiet, wie oben beschrieben
· zusätzliche wissenschaftliche und künstlerische Leistungen nach § 100 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 a des Berliner Hochschulgesetzes
· Pädagogische Eignung, nachgewiesen durch mehrjährige Lehrerfahrung an Hochschulen
In Ausnahmefällen kann eine Berufung als Professor_in gemäß § 100 Abs. 4 Berliner Hochschulgesetz abweichend von den vorstehenden Anforderungen erfolgen.
Tandem-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.